Zweckverfehlung des Bebauungsplans
Fa. Höfling/Foca GmbH?
Diese Frage beschäftigt den Bau‑, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 07.02.2022 um 20.00 Uhr sowie die gesamte Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14.02.2022 um 20.00 Uhr.
Die Fraktion Die Grünen hat mit ihrer Anfrage und einem aktuellem Antrag eine rechtlich gesicherte Antwort vorbereitet. Wir würden uns freuen, wenn alle Parteien unser Gesprächsangebot wahrnehmen würden, um gemeinsam die rechtlichen Grundlagen zu besprechen.
Die Antworten von unserer Anfrage vom August 2021 zur Firma Höfling/Foca GmbH an den Gemeindevorstand liegen den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern seit der letzten Gemeindevertretersitzung 2021 vor und sind öffentlich. Weiterhin konnte in dieser Sitzung erreicht werden, dass allen Fraktionen das Schreiben des Rechtsanwaltes der Gemeinde zur rechtlichen Einschätzung von August 2020 zur Verfügung gestellt wurde, welches sich mit der Zweckverfehlung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) aus 2023/14 beschäftigt.
In der Anfrage stellten wir unter anderem folgende Fragen: Welche Forderungen des durch die Gemeindevertretung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden durch die Firma Gerhard Höfling GmbH seit 2014 umgesetzt? Sind Fristen vom Durchführungsvertrag abgelaufen? Gibt es rechtliche Möglichkeiten die Satzung zu annullieren?
In der Antwort des Gemeindevorstands wird auf BauGB § 12 Abs. 6 Satz 1 verwiesen, der wie folgt lautet:
„(6) 1 Wird der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 durchgeführt, soll die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben. Aus der Aufhebung können Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden …“
Seit 2014 sind viele Fristen des Durchführungsantrages seitens des Vorhabensträgers verstrichen bzw. von der Fa. Höfling/Foca GmbH nicht eingehalten worden. Das wurde bereits in den öffentlichen Sitzungen der Marktgemeinde Großostheim angesprochen, woraufhin die Markträte veranlassten, die Trinkwasserlieferungen von der bayrischer Seite zur Fa. Höfling/Foca GmbH einzustellen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan war damals ausdrücklich für Gerhard Höfling gemacht worden, mit dem ursprüngliche Zweck den Bauhof von der Boschstraße in den Eichenweg zu verlegen. Es kam aber anders. Der ehemalige ortsansässige Vorhabenträger, Gerhard Höfling, hat die Höfling GmbH bereits 2015 an das bayrische Konsortium Foca GmbH verkauft und ist seit mehreren Jahren kein Geschäftsführer mehr. So hat es einen Wechsel des Vorhabenträgers gegeben und der Zweck wurde seit nunmehr 7 Jahren verfehlt.
Die Fraktion die Grünen möchte auf Belastungen und Gefahren für die Bevölkerung durch das Industriegebiet mit Abfallwirtschaft aufmerksam machen. Immer noch fährt viel Schwerlastverkehr von und zum Bauhof der Firma in der Boschstraße durch den Ort und belästigt die Anwohner mit Lärm, Staub und Abgasen.
Durch den neuen Entsorgungsbetrieb der Fa. Höfling/Foca GmbH ist der Schwerlastverkehr seit 2015 erheblich gestiegen, denn LKWs mit Bauschutt bringen tausende Tonnen Müll nach Schaafheim.
Im Bebauungsplan war die strikte Trennung des Quarzsandtagebaus und dem Industriegebiet mit dem Entsorgungsbetrieb festgelegt. So sollte es zwei Einfahrten und einen Wall zwischen den Betriebsgeländen geben. Denn nur so kann verhindert werden, dass Verschmutzungen, z.B. durch Reifen oder andere Betriebsfahrzeuge ins Grundwasser gelangen könnten. Zurzeit wird auf dem gleichen Firmengelände Quarzsand nur kurz oberhalb des Grundwasserspiegels abgebaggert. Dadurch gibt es keine Schutzschicht gegen Verschmutzungen. Weiterhin befindet sich das Firmengelände direkt neben dem Wasserschutzgebiet und das Grundwasser wird im Abbaubereich nur von einer 1,5 m dünnen Sandschicht überdeckt. Somit könnte für die Bevölkerung und die Natur die Gefahr bestehen, dass das Grundwasser verunreinigt wird und dass nur, weil die Firma die vorgegebenen Bestimmungen nicht einhält bzw. umsetzt.
Dazu hatten die Fraktion Die Grünen im Herbst 2021 gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen Antrag an den Gemeindevorstand gestellt, um den Gemeindevorstand die Situation bei Starkregenereignissen überprüfen zu lassen. Leider wurden hierzu noch keine weiteren Informationen an die Gemeindevertretung zurückgemeldet und in der Antwort des Gemeindevorstands wird nur auf die Trägeranhörung aus dem Jahre 2013 verwiesen.
Bei Starkregenereignissen, wie sie leider im letzten Sommer zum Beispiel in Erftstadt stattgefunden haben, könnte die Kiesgrube eine große Gefahr darstellen. In Erftstadt hat der Abbruch des dort ansässigen Tagebaus mehrere Häuser mitgerissen und viel Schaden angerichtet. Jetzt wird von Seiten der Staatsanwaltschaft sowohl gegen die Kiesgrubenbetreiber als auch gegen die zuständigen Aufsichtsbehörden ermittelt. Würden Wälle nicht gebaut, von Behörden ungenügend kontrolliert und die Verantwortung immer auf andere Behörden geschoben? Auch bei uns in Schaafheim gibt es keine Konzepte für mögliche Starkregenereignisse, die eine Katastrophe wie in Erftstadt verhindern würden und entsprechende Pläne wurden seit Jahren nicht umgesetzt. Das Jahr 2021 hat gezeigt, dass ein Wegschauen nicht der richtige Weg ist.
Auch in Schaafheim kann nicht weiter gezaudert werden, wenn für jeden sichtbar, der Bebauungsplan nicht eingehalten wird. Vielmehr scheint so, als wolle die Firma den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, auch in Zukunft, nicht umsetzten. Obwohl das Industriegebiet am Ende des Eichenwegs liegt, zeigen die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens von 2020, dass die Firma gerne die bestehende Straße abbaggern und die Firmeneinfahrt Richtung Rittersloch in den Westen verlagern möchte. Viele Schaafheimer haben Einwendungen geschrieben und auch die Gemeinde sowie alle Parteien der Regionalversammlung sind gegen die Planungen und Erweiterungen der Firma. Der Eichenweg Richtung Ringheim ist für Radfahrer, Hundebesitzer und Reiter unverzichtbar. Soll das Industriegebiet, dann auch noch ohne direkte Zufahrt sein.
Die notwendige Infrastruktur für das Industriegebiet wurde seit 7 Jahren nicht von der Firma hergestellt, oder beantragt. Die Firma hat keinen Anschluss zur Stromversorgung, sowie keinen Telefonanschluss aus Schaafheim. Seit mehreren Jahren gibt es keine Trinkwasserversorgung, da diese von Großostheim eingestellt wurde. Ebenso ist das Industriegebiet nicht an der Abwasserkanalisation angeschlossen.
Die Gemeindevertretung hat 2013/14 das Industriegebiet in guter Absicht beschlossen, aber der Vorhabenträger hat den Zweck des Bebauungsplans nicht umgesetzt. Jetzt nach 7 Jahren muss die Gemeindevertretung die Zweckverfehlung anerkennen und ist auch rechtlich zum Handeln verpflichtet.