Zweck­ver­feh­lung und Verän­de­rungs­sperre empfohlen?

Zum Schutz der Bevöl­ke­rung wollen die Grünen ein Satzungs­auf­he­bungs­ver­fahren und eine Verän­de­rungs­sperre für das Industriegebiet.

Seit der Kommu­nal­wahl kümmert sich die Fraktion „Die Grünen“ um das Indus­trie­ge­biet im Eichenweg und hat aus diesem Grund 2021 eine Anfrage an den Gemein­de­vor­stand gestellt.

In der Antwort des Gemein­de­vor­stands vom 10.12.2021 wird auf BauGB § 12 Abs. 6 Satz 1 verwiesen, der wie folgt lautet:
“(6) 1 Wird der Vorhaben- und Erschlie­ßungs­plan nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 durch­ge­führt, soll die Gemeinde den Bebau­ungs­plan aufheben. Aus der Aufhebung können Ansprüche des Vorha­ben­trä­gers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden …“

Darauf stützend stellte die Fraktion „Die Grünen“ am 17.01.2022 einen Antrag:
„Die Gemein­de­ver­tre­ter­ver­samm­lung beschließt:
Die Gemein­de­ver­tre­tung beauf­tragt den Gemein­de­vor­stand, der Empfeh­lung des Rechts­an­waltes Dr. Berg­häuser zur Aufhebung des vorha­ben­be­zo­genen Bebau­ungs­plan (VEP „Quarz­sand­ta­gebau“) gemäß §12 Abs. 6 Satz 1 BauGB wegen Zweck­ver­feh­lung aufzu­heben und sicher­heits­halber gleich­zeitig den Erlass einer Verän­de­rungs­sperre gemäß §14 Abs. 1 BauGB zu erlassen, nach­zu­kommen und ein Satzungs­auf­he­bungs­ver­fahren für die Gemein­de­ver­tre­tung vorzubereiten.“

Alle Frak­tionen der Gemein­de­ver­tre­tung stimmten am 14.02.2022 zu folgendem Ände­rungs­an­trag zu:
„Der Gemein­de­vor­stand wird beauf­tragt, nicht öffent­liche Gesprächs­ter­mine zwischen zunächst Rechts­an­walt Dr. Berg­häuser, dann mit der Firma Gerhard Höfling GmbH, der zustän­digen Fach­ab­tei­lung des RP-Darmstadt und Vertre­tern aller Frak­tionen zur Klärung der weiteren Vorge­hens­weise in Bezug auf den „Vorha­ben­be­zo­genen Bebau­ungs­plan Quarz­sand­abbau Gerhard Höfling GmbH“ zu organisieren.“ 

Das Gespräch mit dem Rechts­an­walt Dr. Berg­häuser fand am 18.05.2022 statt.
„Zu der zitierten recht­li­chen Einschät­zung aus dem Jahre 2020, gäbe es keine recht­li­chen Ände­rungen, so hat es die Frak­ti­ons­vor­sit­zende der Grünen auch in der Antwort des Gemein­de­vor­standes zu unserer Anfrage verstanden.“

Am 10.08.2022 fand das Gespräch mit der Firma Höfling vertreten durch den Geschäfts­führer und seinen Planer statt. Die Frak­ti­ons­vor­sit­zende, Sabine Schwöbel-Lehmann, kommt heute zu folgender Einschät­zung:
„Für die Klärung wichtiger Sach­ver­halte hat mir das Gespräch nicht geholfen. Ich habe kein Vertrauen in die Pläne der Firma bekommen und für mich wurde klar, dass die Firma kein ernstes Interesse an einem Gespräch über ihre Zukunft in Schaaf­heim hat und nicht bereit ist, mit offenen Karten zu spielen. Die Zufahrt zum Indus­trie­ge­biet ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des Bebau­ungs­plans und hat mit der Zweck­ver­feh­lung des Bebau­ungs­plans von 2014 zu tun. Es sind nun schon 8 Jahre vergangen und mir scheint eine Umsetzung des Bebau­ungs­plans nicht mehr möglich.“

Einen Gesprächs­termin mit der Fach­be­hörde des RP Darmstadt gibt es bis heute nicht. Die Grünen wollen schnellst­mög­lich das Satzungs­auf­he­bungs­ver­fahren auf den Weg bringen. Gerne auch gemeinsam mit anderen Fraktionen.

Die Antwort auf die Anfrage und unser Antrag 2022 mit Begründung:

Hier die Beant­wor­tung des Gemein­de­vor­stands der Gemeinde Schaafheim

Antrag zum Schreiben des RA Dr. Berg­häuser zum VEB „Quarz­sand­ta­gebau“ der Fa. Höfling/Foca GmbH

Dieser Antrag beschäf­tigte den Bau‑, Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss am 07.02.2022 sowie die gesamte Gemein­de­ver­tre­tung in ihrer Sitzung am 14.02.2022.

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