Drei Anträge zum Thema Windkraft
April 2022:
1. Antrag zur Abstimmung in der Gemeindevertretung über die beiden Standorte für Windkraftanlagen.
2. Antrag zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Windvorranggebiets „2–88“ wegen des Naturschutzgebiets „Buchertsgräben“.
3. Antrag zum Thema Flächenpooling und dessen Kosten sowie Vor- und Nachteile.
Anstimmung zu den Standorten für Windkraftanlagen
Der Antrag der Fraktion Die Grünen waren bestimmt für die Tagesordnungen folgender Sitzungen:
- Bau-Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung am 25.04.2022
- Haupt- und Finanzausschuss am 27.04.2022
- Gemeindevertretersitzung am 02.05.2022
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung stimmt
a) über die Vorrangfläche „2–88“ als ungeeigneter/unerwünschter oder geeigneter/gewünschter Standort für Windkraftanlagen ab.
b) über die Vorrangfläche „2–117“ als ungeeigneter/unerwünschter oder geeigneter/gewünschter Standort für Windkraftanlagen ab.
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung des Windvorranggebietes „2–88“
Der Antrag der Fraktion Die Grünen waren bestimmt für die Tagesordnungen folgender Sitzungen:
- Bau-Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung am 25.04.2022
- Haupt- und Finanzausschuss am 27.04.2022
- Gemeindevertretersitzung am 02.05.2022
Beschlussantrag:
Der Gemeindevorstand beauftragt einen Rechtsanwalt, die Akten und Dokumente zur Ausweisung des Windvorranggebietes „2–88“ die Rechtmäßigkeit der Ausweisung für die Gemeinde Schaafheim zu prüfen. Weiterhin zu kontrollieren, ob das Naturschutzgebiet (NSG) „Buchertsgräben“ mit seiner Rotmilan-Population berücksichtigt wurde oder ein Formfehler vorliegt. Interessierte Gemeindeverteterinnen und Gemeindevertreter dürfen teilnehmen.
Vor- und Nachteile sowie Kosten des Flächenpoolings
Der Antrag der Fraktion Die Grünen waren bestimmt für die Tagesordnungen folgender Sitzungen:
- Bau-Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung am 25.04.2022
- Haupt- und Finanzausschuss am 27.04.2022
- Gemeindevertretersitzung am 02.05.2022
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertreterversammlung möge beschließen:
a) Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Aufstellung über die internen und externen Kosten für ein Flächenpooling der Windvorrangflächen der Gemeindevertretung zur Beratung vorzulegen (z.B.: Planungskosten, Anwaltskosten und Gründungskosten für eine Gesellschaftsform).
b) Mit einem Rechtsanwalt die Vor- und Nachteile des Flächenpoolings mit interessierten Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen zu beraten.
c) Vor- und Nachteile des Flächenpoolings bei Nichtrealisierung der Windkraftanlagen zu besprechen und abzuwägen – wie z.B. durch ein mögliches Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung von „2–88“.
d) Vor- und Nachteile des Flächenpoolings bei genossenschaftlichen Modellen, bei denen Bürgerinnen und Bürger finanziell in die Windkraftanlagen investieren können.