In der Stel­lung­nahme von CDU, FWG und SPD wird von Halb­wahr­heiten geschrieben. In einem Rechts­staat werden strittige Sach­ver­halte durch Gerichte geklärt und nicht Parteien bestimmen, was Wahrheit ist. 

Die von uns vor 6 Wochen gestellte Anfrage über das Rats­in­for­ma­ti­ons­system, zum Bebau­ungs­plan „Im Mischborn“ in Mosbach sowie dem Bebau­ungs­plan „Am Galgen­pfad“ in Schaaf­heim an den Gemein­de­vor­stand und deren Antworten wurden erst am 21.06.2021 den Gemein­de­ver­tre­te­rinnen und Gemein­de­ver­tre­tern zuge­stellt. Weder die Fragen noch die Antworten konnten in den Entschei­dungs­pro­zess der Gemein­de­ver­tre­tung in der Sitzung am 21.06.2021 einfließen. Waren damit Gespräche über die Infor­ma­tionen innerhalb der Frak­tionen möglich? Weiterhin wurde unserer Frak­ti­ons­vor­sit­zenden, Sabine Schwöbel-Lehmann,  nicht ermög­licht vor der Abstim­mung über die Satzung des Wohn­ge­biets „Am Mischborn“  ihre zwei Zusatz­fragen zu den Antworten zu stellen. Eine entschei­dende Frage ist für unsere Fraktion, ob die Betei­li­gungen nach Bauge­setz­buch § 3 Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und § 4 Betei­li­gungen der Behörden im April/Mai 2021 mit Verkehrs- und Lärm­gut­achten gemacht wurden, die eine Planung des Lebens­mit­tel­markts nicht berücksichtigen. 

Denn laut der Antworten wurde schon am 2.10.2020 ein Grund­stücks­kauf­ver­trag, mit dem Ziel einen Lebens­mit­tel­markt neben dem Wohn­ge­biet “Im Mischborn“ zu planen und zu errichten, mit einem Projekt­ent­wickler geschlossen.

Ohne die Anfrage der Grünen hätten die grünen Gemein­de­ver­tre­te­rinnen und Gemein­de­ver­treter keine Kenntnis über den Verkauf gehabt, da es zu dieser Frage auf der Bau‑, Umwelt- und Verkehrs­aus­schuss­sit­zung am 14.06.2021 keine eindeu­tige Antwort des Bürger­meis­ters gab. 

Laut Bauge­setz­buch ist die Öffent­lich­keit über „die voraus­sicht­li­chen Auswir­kungen der Planung öffent­lich zu unter­richten; ihr ist Gele­gen­heit zur Äußerung und Erör­te­rung zu geben.“ Die Lärm- und Verkehrs­be­las­tung durch einen neuen Lebens­mit­tel­markt, gehören unserer Meinung auch zur jetzigen Planung dazu. Die Prognosen in den Gutachten gehen nicht ohne Grund bis ins Jahr 2035. 

Aus diesem Grund wurde ein Antrag zum Baugebiet “Im Mischborn“ der Fraktion Die Grünen gestellt, dass es erst zu einer Abstim­mung über die Satzung kommen kann, wenn die Gutachten aktua­li­siert und voll­ständig den Gemein­de­ver­tre­te­rinnen und Gemein­de­ver­tre­tern vorliegen.

Darauf beziehen sich auch Ängste, dass es zu Klagen von Dritten oder Behörden, z. B. in Form einer Normen­kon­troll­klage kommen könnte. Gerade das Regie­rungs­prä­si­dium Darmstadt und die Anwältin Wenig­um­städter Anwohner erheben in den Stel­lung­nahmen des Betei­li­gungs­ver­fah­rens rechtlich begrün­dete Einwen­dungen. Gege­be­nen­falls werden Gerichte die Recht­mä­ßig­keit klären. 

Die Anträge und die Anfrage mit den Antworten des Gemein­de­vor­standes finden Sie hier:

Beant­wor­tung der Anfrage der Grünen vom 15.06.2021, RIS, Bebau­ungs­pläne:
zum PDF

Antrag der Fraktion Die Grünen vom 25.05.2021 zum Bebau­ungs­plan Im Mischborn:
zum PDF

Antrag der Fraktion Die Grünen vom 26.05.2021 zum Bebau­ungs­plan Am Galgen­pfad:
zum PDF

Gerne beant­worten wir auch Ihre Fragen.
Wir werden weiter für eine gute Infor­ma­ti­ons­lage der Bürge­rinnen und Bürger kämpfen.

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