Schaafheim, 15. Mai 2026 – Ziel unserer Anfrage ist die langfristige Einbindung von jungen Menschen in die Politik ihrer Gemeinde. Wir wollen zusammen mit ihnen und den anderen Fraktionen mehr demokratische Beteiligungsmöglichkeiten schaffen. Sobald wir Antworten erhalten haben, werden wir diese veröffentlichen.
Aus der HGO
§ 4c Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Zur Berücksichtigung der besonderen Belange soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln, hierzu können Gremien eingerichtet werden.
Anfrage:
1. Wer ist in der Gemeinde Schaafheim für die Vorbereitung und Umsetzung der Jugendvertretung zuständig?
2. Gibt es bereits einen formellen Beschluss zur Einrichtung einer Jugendvertretung bzw. ist das aktuell in Vorbereitung?
3. Wie viele Mitglieder wird/kann eine Jugendvertretung in unserer Gemeinde haben?
4. Welche politischen Gremien (z. B. Gemeindevertretung, Ausschüsse etc.) sollen mit einer Jugendvertretung besetzt werden?
5. Welche konkreten Schritte wurden seit dem Beschluss, falls gefasst, bereits umgesetzt?
6. Wann ist die voraussichtliche Vollendung der Integration der Jugendvertretung in die genannten Gremien geplant?
Schaafheim, 13. August 2026 – Nach etwa drei Monaten haben wir nun die Antwort der Gemeinde auf die oben stehenden Fragen erhalten.
Zu Frage 1:
Die Verwaltung befasst sich derzeit mit der Prüfung der durch die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (§ 4c HGO) eingeführten Regelungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Eine abschließende organisatorische Festlegung hinsichtlich Zuständigkeiten oder konkreter Umsetzungsformen ist bislang noch nicht erfolgt.
Zu den Fragen 2 bis 6:
Die Gemeinde Schaafheim nimmt die gesetzlichen Vorgaben zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbstverständlich ernst. Derzeit erfolgt eine Auswertung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie ein Vergleich unterschiedlicher Umsetzungsmodelle anderer hessischer Kommunen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Hessische Gemeindeordnung keine bestimmte Organisationsform – etwa ein Jugendparlament oder eine feste Jugendvertretung mit dauerhafter Gremienstruktur – verbindlich vorgibt. Vielmehr sind unterschiedliche Beteiligungsformen zulässig. Auch landesweit befinden sich zahlreiche Kommunen aktuell noch in der Prüfungs- und Umsetzungsphase.
Unabhängig hiervon bestehen in der Gemeinde Schaafheim bereits Regelungen zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung enthält in den §§ 36 bis 38 bereits Bestimmungen über Anhörungs‑, Vorschlags- und Rederechte einer Kinder- und Jugendinitiative. Darüber hinaus besteht mit dem Jugendforum Schaafheim e.V. eine örtliche Struktur, die in der Vergangenheit projektbezogen bei jugendrelevanten Themen – beispielsweise bei der Gestaltung von Jugendplätzen – eingebunden war beziehungsweise selbst entsprechende Initiativen ergriffen hat. Weiterhin werden Jugendversammlungen sowie von dem Bürgermeister Kinder- und Jugendsprechstunden angeboten und durchgeführt.
Vor diesem Hintergrund ist zunächst zu prüfen, inwieweit die bestehenden Regelungen den neuen gesetzlichen Anforderungen bereits entsprechen, beziehungsweise ob und in welchem Umfang Anpassungsbedarf besteht.
Der Gemeindevorstand weist zudem darauf hin, dass auch der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung auf zusätzlichen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand hingewiesen hat, insbesondere im Zusammenhang mit verpflichtenden satzungsrechtlichen Regelungen und dauerhaften Beteiligungsstrukturen. Darüber hinaus ist die angespannte finanzielle Situation der Kommunen insgesamt sowie der Gemeinde Schaafheim zu berücksichtigen. Die aktuellen Hinweise des Landes Hessen zur Haushalts- und Finanzplanung verdeutlichen die Notwendigkeit einer weiterhin zurückhaltenden Haushaltsführung. Zusätzliche dauerhafte Belastungen, insbesondere neue Personalstellen oder zusätzliche dauerhafte Verwaltungsstrukturen, sind vor diesem Hintergrund besonders kritisch zu prüfen.
Derzeit bestehen keine personellen oder finanziellen Spielräume für den Aufbau zusätzlicher dauerhafter Verwaltungsstrukturen ausschließlich zur organisatorischen Betreuung fester Beteiligungsgremien.
Der Gemeindevorstand hält es daher für sachgerecht, zunächst gemeinsam mit dem Hessischen Stadte- und Gemeindebund sowie unter Auswertung der zwischenzeitlich in anderen hessischen
Kommunen entwickelten Modelle zu prüfen, ob die bestehenden Regelungen der Geschäftsordnung den Anforderungen des § 4c HGO bereits ganz oder teilweise entsprechen oder ob ergänzende Satzungsregelungen erforderlich sind.
Nach Abschluss dieser Prüfung wird den gemeindlichen Gremien ein Vorschlag für eine praktikable, rechtssichere sowie organisatorisch und finanziell vertretbare Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben vorgelegt.
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen ausreichend beantworten konnten und stehen für weitere Rückiragen und Gespräche gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Schaafheimer Rathaus
Daniel Rauschenberger
Bürgermeister
