UPDATE !!! Anfrage: Einbin­dung einer Jugend­ver­tre­tung in poli­ti­sche Gremien – Stand der Vorbereitungen

13.08.2026

Schaaf­heim, 15. Mai 2026 – Ziel unserer Anfrage ist die lang­fris­tige Einbin­dung von jungen Menschen in die Politik ihrer Gemeinde. Wir wollen zusammen mit ihnen und den anderen Frak­tionen mehr demo­kra­ti­sche Betei­li­gungs­mög­lich­keiten schaffen. Sobald wir Antworten erhalten haben, werden wir diese veröffentlichen.


Aus der HGO

§ 4c Betei­li­gung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Inter­essen von Kindern und Jugend­li­chen berühren, diese in ange­mes­sener Weise betei­ligen. Zur Berück­sich­ti­gung der beson­deren Belange soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwi­ckeln, hierzu können Gremien einge­richtet werden.

Anfrage:

1. Wer ist in der Gemeinde Schaaf­heim für die Vorbe­rei­tung und Umsetzung der Jugend­ver­tre­tung zuständig?
2. Gibt es bereits einen formellen Beschluss zur Einrich­tung einer Jugend­ver­tre­tung bzw. ist das aktuell in Vorbereitung?
3. Wie viele Mitglieder wird/kann eine Jugend­ver­tre­tung in unserer Gemeinde haben?
4. Welche poli­ti­schen Gremien (z. B. Gemein­de­ver­tre­tung, Ausschüsse etc.) sollen mit einer Jugend­ver­tre­tung besetzt werden?
5. Welche konkreten Schritte wurden seit dem Beschluss, falls gefasst, bereits umgesetzt?
6. Wann ist die voraus­sicht­liche Voll­endung der Inte­gra­tion der Jugend­ver­tre­tung in die genannten Gremien geplant?


Schaaf­heim, 13. August 2026 – Nach etwa drei Monaten haben wir nun die Antwort der Gemeinde auf die oben stehenden Fragen erhalten.

Zu Frage 1:
Die Verwal­tung befasst sich derzeit mit der Prüfung der durch die Novel­lie­rung der Hessi­schen Gemein­de­ord­nung (§ 4c HGO) einge­führten Rege­lungen zur Betei­li­gung von Kindern und Jugend­li­chen. Eine abschlie­ßende orga­ni­sa­to­ri­sche Fest­le­gung hinsicht­lich Zustän­dig­keiten oder konkreter Umset­zungs­formen ist bislang noch nicht erfolgt.

Zu den Fragen 2 bis 6:
Die Gemeinde Schaaf­heim nimmt die gesetz­li­chen Vorgaben zur Betei­li­gung von Kindern und Jugend­li­chen selbst­ver­ständ­lich ernst. Derzeit erfolgt eine Auswer­tung der neuen gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gungen sowie ein Vergleich unter­schied­li­cher Umset­zungs­mo­delle anderer hessi­scher Kommunen.

Dabei ist zu berück­sich­tigen, dass die Hessische Gemein­de­ord­nung keine bestimmte Orga­ni­sa­ti­ons­form – etwa ein Jugend­par­la­ment oder eine feste Jugend­ver­tre­tung mit dauer­hafter Gremi­en­struktur – verbind­lich vorgibt. Vielmehr sind unter­schied­liche Betei­li­gungs­formen zulässig. Auch landes­weit befinden sich zahl­reiche Kommunen aktuell noch in der Prüfungs- und Umsetzungsphase.

Unab­hängig hiervon bestehen in der Gemeinde Schaaf­heim bereits Rege­lungen zur Mitwir­kung von Kindern und Jugend­li­chen. Die Geschäfts­ord­nung der Gemein­de­ver­tre­tung enthält in den §§ 36 bis 38 bereits Bestim­mungen über Anhörungs‑, Vorschlags- und Rede­rechte einer Kinder- und Jugend­in­itia­tive. Darüber hinaus besteht mit dem Jugend­forum Schaaf­heim e.V. eine örtliche Struktur, die in der Vergan­gen­heit projekt­be­zogen bei jugend­re­le­vanten Themen – beispiels­weise bei der Gestal­tung von Jugend­plätzen – einge­bunden war bezie­hungs­weise selbst entspre­chende Initia­tiven ergriffen hat. Weiterhin werden Jugend­ver­samm­lungen sowie von dem Bürger­meister Kinder- und Jugend­sprech­stunden angeboten und durchgeführt.

Vor diesem Hinter­grund ist zunächst zu prüfen, inwieweit die bestehenden Rege­lungen den neuen gesetz­li­chen Anfor­de­rungen bereits entspre­chen, bezie­hungs­weise ob und in welchem Umfang Anpas­sungs­be­darf besteht.

Der Gemein­de­vor­stand weist zudem darauf hin, dass auch der Hessische Städte- und Gemein­de­bund (HSGB) im Zusam­men­hang mit der gesetz­li­chen Neure­ge­lung auf zusätz­li­chen Verwal­tungs- und Büro­kra­tie­auf­wand hinge­wiesen hat, insbe­son­dere im Zusam­men­hang mit verpflich­tenden satzungs­recht­li­chen Rege­lungen und dauer­haften Betei­li­gungs­struk­turen. Darüber hinaus ist die ange­spannte finan­zi­elle Situation der Kommunen insgesamt sowie der Gemeinde Schaaf­heim zu berück­sich­tigen. Die aktuellen Hinweise des Landes Hessen zur Haushalts- und Finanz­pla­nung verdeut­li­chen die Notwen­dig­keit einer weiterhin zurück­hal­tenden Haus­halts­füh­rung. Zusätz­liche dauer­hafte Belas­tungen, insbe­son­dere neue Perso­nal­stellen oder zusätz­liche dauer­hafte Verwal­tungs­struk­turen, sind vor diesem Hinter­grund besonders kritisch zu prüfen.

Derzeit bestehen keine perso­nellen oder finan­zi­ellen Spiel­räume für den Aufbau zusätz­li­cher dauer­hafter Verwal­tungs­struk­turen ausschließ­lich zur orga­ni­sa­to­ri­schen Betreuung fester Beteiligungsgremien.

Der Gemein­de­vor­stand hält es daher für sach­ge­recht, zunächst gemeinsam mit dem Hessi­schen Stadte- und Gemein­de­bund sowie unter Auswer­tung der zwischen­zeit­lich in anderen hessischen
Kommunen entwi­ckelten Modelle zu prüfen, ob die bestehenden Rege­lungen der Geschäfts­ord­nung den Anfor­de­rungen des § 4c HGO bereits ganz oder teilweise entspre­chen oder ob ergän­zende Satzungs­re­ge­lungen erfor­der­lich sind.

Nach Abschluss dieser Prüfung wird den gemeind­li­chen Gremien ein Vorschlag für eine prak­ti­kable, rechts­si­chere sowie orga­ni­sa­to­risch und finan­ziell vertret­bare Umsetzung der gesetz­li­chen Vorgaben vorgelegt.

Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen ausrei­chend beant­worten konnten und stehen für weitere Rücki­ragen und Gespräche gerne zur Verfügung.

Mit freund­li­chen Grüßen aus dem Schaaf­heimer Rathaus
Daniel Rauschenberger
Bürgermeister

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